Die durchaus erfreuliche üppige Begrünung in vielen Gärten führt leider im Alltag auch manchmal zu Problemen. Am Anfang kann man es kaum erwarten, bis die Bepflanzung die erhoffte Größe erlangt und den erwarteten Sichtschutz bildet. Ist dieser Zeitpunkt einmal erreicht, dann geht es meistens viel zu schnell mit dem Wachstum. Sträucher und Bäume ragen dann plötzlich in den angrenzenden Geh- und Radweg hinein. Äste und Sträucher dürfen aber erst ab einer Höhe von 4,50 Metern über eine Fahrbahn ragen, bei Gehsteigen gilt als Mindesthöhe 2,50 m. Sobald Äste und Zweige in den Gehweg ragen, führt das in der Regel tagsüber und erst recht bei Dunkelheit zu unerwarteten Problemen, weil die Fußgänger und Radfahrer, die unwillkürlich mit dem Hindernis konfrontiert werden, in Richtung Straße und nicht selten direkt auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar. Wir möchten deshalb alle Grundstücksbesitzer bitten, ihren Garten einmal ganz bewusst von außen zu betrachten, ob die Äste der Hecke, der Sträucher oder der Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und somit eine akute Gefahrenquelle darstellen. Jetzt im Herbst bietet sich eine gute Gelegenheit, diesen Mangel zu beheben, um Bäume und Sträucher bis auf ihre eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bäume und Sträucher zurückschneiden
Montag, 13. November 2000