Auch wenn erst ab 1. 1. 2001 die Bereitstellung von Flächen als Ausgleich für die Ausweisung von Baugebieten vom Gesetzgeber verlangt wird, hat der Gemeinderat bereits im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, einen Vorrat an Ausgleichsflächen anzulegen. Es gibt drei Kategorien von Ausgleichsflächen, solche, die in den Baugebieten selbst ausgewiesen werden, Ackerflächen oder Gebiete mit naturnahem Bewuchs und hoher ökologischer Bedeutung. Unklar ist derzeit noch die Bewertung und die Frage, ob die Flächen eins zu eins abgerechnet werden oder ob bei höherwertigen Flächen eine Flächenminderung stattfinden kann.
Gemeinde richtet Ökokonto ein
Mittwoch, 12. April 2000