Die Gemeinde möchte informieren, daß die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Regelungen des Spendenrechts durch die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) neu gefaßt hat. Diese Regelung tritt zum 01. Januar 2000 in Kraft.
Gemeinnützige Einrichtungen für Spendenquittungen
zuständig
Dienstag, 04. Januar 2000