Im Herbst werden die Straßen und Gehwege immer wieder durch herabfallendes Laub verunreinigt. In Verbindung mit Regen wird daraus eine schmierige Masse, die zu Unfällen führen kann. Wir möchten Sie deshalb aufmerksam machen, dass nach der Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen für Anlieger die Pflicht besteht, u.a. die Gehwege von Laub zu befreien. Wir bitten Sie im Interesse der Sicherheit dafür zu sorgen, dass diese Regelung eingehalten wird. Frühzeitig weisen wir darauf hin, dass auch die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter besteht. Klären Sie also schon jetzt, wer das Räumen und Streuen tatsächlich durchführen wird. Dies gilt insbesondere für Anlieger, die dazu selbst nicht in der Lage sind, z.B. ältere oder kranke Personen, aber auch für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.
Gehwege von Laub reinigen
Montag, 01. Oktober 2001